Ist im Ausschreibungsverfahren gewünscht, dass der Bieter ein dem CoC beigetretenes Mitgliedsunternehmen des VDDW ist, ist auf die korrekte Formulierung zu achten, um keine Wettbewerbsnachteile zu verursachen.
Der VDDW hat hierfür eine Verbandsempfehlung erstellt und Mustertexte zur Verfügung gestellt.