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Beigetretene Mitgliedsunternehmen


Gemäß Artikel 3 der Verhaltensregeln gelten diese für Entwicklung und Einsatz von Messgeräten für Kalt- /Warmwasser und thermische Energie und die dadurch bedingte Verarbeitung personenbezogener Daten durch die den Verhaltensregeln beigetretenen Mitgliedsunternehmen des VDDW, sofern die beigetretenen Mitgliedsunternehmen im Sinne des Artikel 2 der Verhaltensregeln als Auftragsverarbeiter für einen oder mehrere Versorger tätig sind und Messungen für diesen durchführen bzw. Messwerte für diesen sammeln und an den Versorger für weitere Zwecke weiterleiten.

Die Verhaltensregeln gelten nicht für Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Elektrizitätszählern.


Den Verhaltensregeln beigetreten sind die folgenden Mitgliedsunternehmen des VDDW e. V.:

  • Ernst Heitland GmbH & Co. KG