Code of Conduct
Datenschutz für fernauslesbare Messgeräte
Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Messgeräteindustrie für Kalt-/Warmwasser und thermische Energie
Der VDDW e. V. verbessert den Datenschutz bei der Auslesung von Wasser- und Wärmezählern durch die Erarbeitung eines Code of Conduct (Verhaltensregeln) nach Datenschutzgrundverordnung in enger Zusammenarbeit mit der LDI NRW (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen) und der Kanzlei SKW Schwarz. Dieser wurde nach Abstimmung in der deutschen Datenschutzkonferenz (DSK) am 25.06.2025 durch die LDI NRW genehmigt.
Hintergrund
Die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) fordert die Fernauslesung von Zählern für Gas, Elektrizität, thermische Energie und Warmwasser, jedoch nicht die Fernauslesung von Kaltwasser-zählern. Für Kalt-wasserzähler gibt es neben der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) ansonsten keine entsprechende Rechtsgrundlage in Deutschland. Aus Gründen der Wirt-schaftlichkeit werden Kaltwasserzähler seitens ihrer Verwender allerdings nicht anders ausgelesen als die in der EED genannten Energiezähler und Erfassungsgeräte. Ziel des Code of Conduct ist es daher, der damit verbundenen Rechtsunsicherheit im (Anwendungs-)Bereich des Datenschutzes für Messgeräte-hersteller entgegenzuwirken. Um eine Einheitlichkeit herzustellen, werden diese Verhaltensregeln nicht auf Kaltwasserzähler beschränkt, Elektrizitätszähler sind jedoch ausgenommen.
Ziel der Verhaltensregeln
Ziel des Code of Conduct ist es daher, der damit verbundenen Rechtsunsicherheit im (Anwendungs-) Bereich des Datenschutzes für Messgerätehersteller entgegenzuwirken. Um eine Einheitlichkeit herzu-stellen, werden diese Verhaltensregeln nicht auf Kaltwasserzähler beschränkt, Elektrizitätszähler sind jedoch ausgenommen. Für die Messgerätehersteller hat die Wahrung der informationellen Selbst-bestimmung und der Schutz der Privatsphäre sowie die Sicherheit der Datenverarbeitung eine sehr hohe Priorität. Deshalb ist besonders wichtig, das Vertrauen der Messgeräteverwender, Anschlussnehmer sowie der Letztverbraucher in die korrekte Datenerhebung zu stärken, um dem immer wichtiger werdenden Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz gerecht zu werden. Nie war die Vermeidung von Wasserver-schwendung wichtiger als jetzt und mit einem intelligenten Messgerät ist das technisch unkompliziert möglich. Die am 04.06.2025 verabschiedete EU Water Resilience Strategy macht das sehr deutlich: „Water efficiency is key and must come first.“ (Quelle: European Water Resilence Strategy, Seite 7)
Geltungsbereich der Verhaltensregeln
Der Code of Conduct gilt sowohl für den Versorgerbereich als auch für die Verbrauchsmessung zur Neben-kostenabrechnung in Wohnungen und kann auf der Homepage des VDDW eingesehen werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Verbandes.
Code of Conduct – Dokument zum Download
Der Code of Conduct nebst seinem Anhang steht zum Download zur Verfügung.
Die Überwachungsstelle, welche künftig die Einhaltung der Verhaltensregeln kontrollieren und überwachen wird, befindet sich derzeit im Prozess der Akkreditierung. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, finden Sie Hinweise zum Beschwerde-Management ebenfalls an dieser Stelle.
In der Zwischenzeit steht Ihnen die Geschäftsstelle des VDDW e. V. für Fragen zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter +49 2241 90574-57 oder info@vddw.de.